Führerscheinklassen

B
Auto


B96, BE
Anhänger

AM
Roller


A1, A2, A
Motorrad

MOFA
Mofa


L, T
Traktor

C1, C1E
kleiner LKW


C, CE
großer LKW

D1, D1E
kleiner Bus


D, DE
großer Bus

Führerscheinklasse C1/C1E

Was darf ich mit der Führerscheinklasse C1 (leichtere LKW) fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse C1E (leichtere Lastzüge) fahren?
Zufahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger +über 750 kg zGM, Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.

Die zGM von 12.000 kg darf in den oben genannten Fahrzeugkombinationen nicht überschritten werden. Bei Absolvierung der Klasse C1E wird die Klasse BE eingeschlossen.

Mindestalter: 18 Jahre

Unterlagen und Nachweise:

  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • Erste Hilfe Lehrgang (9UE)

Theorieausbildung für die Klassen C1/C1E
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
6 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

Anmerkung: bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D benötigen Sie nur zwei Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C1.

Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Bewerbers.

  • Fahrzeugbedienung
  • technische Einweisung/Abfahrtskontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren im Straßenverkehr
  • Prüfungsvorbereitung

Besondere Ausbildungsfahrten der Klasse C1

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrt

Besondere Ausbildungsfahrten der Klasse C1E

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrt

Sonderfahrten bei gemeinsamen Ausbildungsgang der Klassen C1 und C1E

  • Solo:       1 Überland / 1 Autobahn / 0 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrten
  • Zug:        3 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrten
  • Gesamt:  4 Überland / 2 Autobahn / 2 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrten

Prüfung:

  • Theorie nur für die Klasse C1 erforderlich
  • Praxis Klasse C1 75 Minuten
  • Praxis Klasse C1E 75 Minuten

Befristung:
Die Fahrerlaubnis C1 und C1E wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.

 


Führerscheinklasse C/CE

Was darf ich mit der Führerscheinklasse C (schwere LKW) fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse CE (schwere Lastzüge) fahren?
Kraftfahrzeuge über 3.00 kg zGM (nach oben keine Beschränkung), mit Anhänger über 750 kg zGM.

Bei Absolvierung der Führerscheinklasse CE werden die Klassen C1E, BE, T eingeschlossen. Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse D1 oder D, dann wird Ihnen bei Absolvierung der Klasse CE auch die jeweilige Anhängerklasse im D1 oder D Bereich eingetragen.

Das Mindestalter für den gewerblichen Güterverkehr:

21 Jahre

  • mit beschleunigter Grundqualifikation (140 Stunden zusätzlicher Ausbildung) und theoretischer Prüfung bei der IHK. Sie haben aber auch die Möglichkeit eine sogenannte Grundqualifikation zu absolvieren (keine Ausbildungspflicht), aber dann ist eine umfangreichere theoretische und praktische Prüfung bei der IHK notwendig.

18 Jahre

  • mit einer Grundqualifikation (keine Ausbildungspflicht), aber eine umfangreiche theoretische und praktische Prfüfung bei der IHK.
  • für Personen die sich in der Ausbildung oder diese bereits abgeschlossen haben zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
  • dies gilt auch für Personen die sich in einem staatl. anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fahigkeiten und Kenntnissen befinden.

Benötigte Unterlagen und Nachweise:

  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • Erste Hilfe Lehrgang (9UE)

Theorieausbildung für die Klasse C/CE:
 6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
10 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C
 4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse CE

Anmerkung:
Bei Vorbesitz der Klassen C1 oder D1 benötigen Sie nur:
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C

Bei Vorbesitz der Klasse D benötigen Sie nur:
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C

Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Bewerbers.

  • Fahrzeugbedienung
  • technische Einweisung/Abfahrtskontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren im Straßenverkehr
  • Prüfungsvorbereitung

Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse C

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
  • 2 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
  • 3 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrten zu je 45 Minuten

Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse C, bei Vorbesitz der Klasse C1

  • 3 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
  • 1 Autobahnfahrt zu je 45 Minuten
  • 1 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrt

Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse CE

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
  • 2 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
  • 3 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrten

Anmerkung:
Bei getrennter Beantragung der FE-Klassen C und CE fallen somit insgesamt für beide Klassen 20 Sonderfahrten an. Würden Sie die Ausbildung C und CE gemeinsam beantragen werden Ihnen 6 Sonderfahrten erlassen (gesetzl. geregelt).

Sonderfahrten bei gemeinsamen Ausbildungsgang der Klassen C und CE

  • Solo:      3 Überland / 1 Autobahn / 0 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrten
  • Zug:       5 Überland / 2 Autobahn / 3 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrten
  • Gesamt: 8 Überland / 3 Autobahn / 3 Dunkelheits-/Dämmerungsfahrten

Befristung:
Die Fahrerlaubnis C und CE wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.

 


Führerscheinklasse D1/D1E

Was darf ich mit der Führerscheinklasse D1 (kleiner Bus für 16 Fahrgäste) fahren?
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse D1E fahren?
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.

Mindestalter für den gewerblichen Personenverkehr:

18 Jahre

  • für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf, Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchlaufen oder bereits abgeschlossen haben.

21 Jahre

  • mit einer beschleunigten Grundqualifikation oder einer Grundqualifikation

Benötigte Unterlagen und Nachweise:

  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • Erste Hilfe Lehrgang (9UE)
  • polizeiliches Führungszeugnis

Theorieausbildung für die Klasse D1/D1E
 6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
10 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D1

Anmerkung:
Bei Vorbesitz der Klassen C1 oder C benötigen Sie nur:
 4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D1

Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
  • Fahrzeugbedienung
  • technische Einweisung/Abfahrtskontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren im Straßenverkehr
  • Prüfungsvorbereitung


Sonderfahrten für die Klasse D1, bei Vorbesitz der Klasse B oder C1

Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:

  • 41 Grundfahrstunden/19 Überlandfahrten/12 Autobahnfahrten/7Dunkelheitsfahrten

Bei Vorbesitz über 2 Jahre:

  • 16 Grundfahrstunden/8 Überlandfahrten/4 Autobahnfahrten/4 Dunkelheitsfahrten


Sonderfahrten für die Klasse D1, bei Vorbesitz der Klasse C

Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:

  • 8 Grundfahrstunden/8 Überlandfahrten/4 Autobahnfahrten/4 Dunkelheitsfahrten

Bei Vorbesitz über 2 Jahre:

  • 6 Grundfahrstunden/4 Überlandfahrten/2 Autobahnfahrten/2 Dunkelheitsfahrten

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1/D1E wird auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.

 


Führerscheinklasse D/DE

Was darf ich mit der Führerscheinklasse D fahren?
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugfüührer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Was darf ich mit der Führerscheinklasse DE fahren?
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kig zGM.

Mindestalter für den gewerblichen Personenverkehr:

18 Jahre

  • für Bewerber, welche die Ausbildung in einem Ausbildungsberuf, Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb durchlaufen oder bereits abgeschlossen haben. Das Ganze ist allerdings begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km.

20 Jahre

  • Gleiche Vorausetzung wie mit 18 Jahren, allerdings ohne 50 km Begrenzung.

21 Jahre

  • mit einer Grundqualifikation
  • mit einer beschleunigten Grundqualifikation, dann aber nur begrenzt im Linienverkehr bis 50 km.

23 Jahre

  • mit einer beschleunigten Grundqualifikation

Benötigte Unterlagen und Nachweise:

  • biometrisches Passbild
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • Erste Hilfe Lehrgang (9UE)
  • polizeiliches Führungszeugnis

Theorieausbildung für die Klassen D, bei Vorbesitz der Klasse B
 6 Unterrichte zu je 90 Minunten Grundstoff
18 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

Anmerkung:

  • Bei Vorbesitz der Klassen C1 benötigen Sie nur 12 klassenspezifische Unterrichte
  • Bei Vorbesitz der Klassen C oder D1 benötigen Sie nur 8 klassenspezifische Unterrichte

Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.

  • Fahrzeugbedienung
  • technische Einweisung/Abfahrtskontrolle
  • Grundfahraufgaben
  • Fahren im Straßenverkehr
  • Prüfungsvorbereitung

Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse B oder C1
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:

  • 45 Grundfahrstunden/22 Überlandfahrten/14 Autobahnfahrten/8 Dunkelheitsfahrten

Bei Vorbesitz über 2 Jahre:

  • 33 Grundfahrstunden/12 Überlandfahrten/8 Autobahnfahrten/5 Dunkelheitsfahrten

Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse C
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:

  • 14 Grundfahrstunden/16 Überlandfahrten/4 Autobahnfahrten/3 Dunkelheitsfahrten

Bei Vorbesitz über 2 Jahre:

  • 7 Grundfahrstunden/8 Überlandfahrten/4 Autobahnfahrten/3 Dunkelheitsfahrten

Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse D1

  • 20 Grundfahrstunden/5 Überlandfahrten/5 Autobahnfahrten/5 Dunkelheitsfahrten

Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D/DE wird auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.