Führerscheinklasse A (beschränkt)

- Motorrad mit einer Leistungsbeschränkung auf 25 KW und max. 0,16 KW pro
  Kilogramm Leergewicht.
- Die Leistungsbeschränkung auf 25 KW wird im Führerschein eingetragen.
- Nach zwei Jahren entfällt die Beschränkung automatisch
  (keine Leistungbeschränkung mehr).

Mindestalter: 18 Jahre

Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich.
  Ausweis nicht vergessen!
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterteilung)

Schließt Klasse A1 und Klasse M ein.

Besonderer Service (Antragstellung): 
Die Fahrschule Scherer übernimmt für dich gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde.

Ausbildung:
Theorie:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht

Praxis:
Übungsstunden (nach Eignung)
- Fahrzeugbedienung
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung

Besondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten)
- 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
- 3 Dunkelheitsfahrten zu je 45 Minuten

Bei Vorbesitz A1 dann nur:
- 3 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 2 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
- 1 Dunkelheitsfahrten zu je 45 Minuten

Prüfung:
- Theorie
- Praxis (60 Minuten)

Führerscheinklasse A (direkt)

- Motorrad mit unbeschränkter Leistung
- Direkteinstieg mit 25 Jahren möglich
- Ausbildung und Prüfung muss auf Motorrad mit mind. 44 KW Motorleistung erfolgen
- Kein Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis-Klasse erforderlich

Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich. Ausweis nicht vergessen!
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (nur bei Ersterteilung)

Schließt Klasse A1 und Klasse M ein!

Besonderer Service (Antragstellung): 
Die Fahrschule Scherer übernimmt für dich gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde.

Ausbildung:
Theorie:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte  zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
4 Unterrichte  zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht 

Praxis:
Übungsstunden (nach Eignung)
- Fahrzeugbedienung
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung

Besondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten)
- 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
- 3 Dunkelheitsfahrten zu je 45 Minuten

Bei Vorbesitz A1 oder wenn Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erteilt wurde dann nur:
- 3 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 2 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
- 1 Dunkelheitsfahrten zu je 45 Minuten


Prüfung:
- Theorie
- Praxis (60 Minuten)


Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden.