Leichtkraftrad, max. 125 cm3 Hubraum, 11 KW Motorleistung
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen nur Leichtkrafträder gefahren werden die gedrosselt sind auf 80 km/h!
Mindestalter: 16 Jahre
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich. Ausweis nicht vergessen!
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Schließt Klasse M ein.
Bei Erteilung der Klasse A1 leisten Sie bereits Ihre Probezeit schon ab.
Besonderer Service (Antragstellung):
Die Fahrschule Scherer übernimmt für dich gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde.
Ausbildung:
Theorie:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
Übungsstunden (nach Eignung)
- Fahrzeugbedienung
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung
Besondere Ausbilungsfahrten (Sonderfahrten)
- 5 Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 4 Autobahnfahrten zu je 45 Minuten
- 3 Nachtfahrten zu je 45 Minuten
Prüfung:
- Theorie
- Praxis (45 Minuten)
Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der
theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

