Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.
Mindestalter 18 Jahre und Vorbesitz der Klasse B notwendig.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich.
Ausweis nicht vergessen!
Besonderer Service (Antragstellung):
Die Fahrschule Scherer übernimmt für dich gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde.
Ausbildung:
Theorie:
entfällt
Praxis:
Übungsstunden (je nach Eignung)
- Trennen und Verbinden
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung
Besondere Ausbildungsfahrten:
- 3 x Überlandfahrten zu je 45 Minuten
- 1 x Autobahnfahrt zu je 45 Minuten
- 1 x Dunkelheitsfahrt zu je 45 Minuten
Prüfung:
- Praxis (45 Minuten)
Die praktische Prüfung für die Klasse BE kann erst erfolgen, wenn die Klasse B bestanden wurde.

