Führerscheinklasse L

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h.

Mindestalter 16 Jahre

Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich.
  Ausweis nicht vergessen!
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Besonderer Service (Antragstellung): 
Die Fahrschule Scherer übernimmt für dich gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde.

Ausbildung:
Theorie:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung) 
2 Unterrichte  zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht 

Praxis:
- keine

Prüfung:
- Theorie

Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden.