Kleinkraftrad, max. 50 cm3 Hubraum, 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, oder Kleinkrafträder/-Roller mit 50 km/h Höchstgeschwindigkeit, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gebracht werden, dürfen gefahren werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Schließt Klasse L nicht ein!
Bei Klasse M wird keine Probezeit erteilt.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich.
Ausweis nicht vergessen!
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Besonderer Service (Antragstellung):
Die Fahrschule Scherer übernimmt für dich gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde.
Ausbildung:
Theorie:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
Übungsstunden (nach Eignung)
- Fahrzeugbedienung
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung
Prüfung:
-Theorie
- Praxis (30 Minuten)
Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

