Führerscheinklasse S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Mindestalter 16 Jahre
Schließt Klasse L nicht ein!
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Biometrisches Lichtbild neueren Datums
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre); bei jedem Optiker möglich.
Ausweis nicht vergessen!
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Besonderer Service (Antragstellung):
Die Fahrschule Scherer übernimmt für dich gerne die Formalitäten und den Gang zur Behörde.
Ausbildung:
Theorie:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxis:
Übungsstunden (nach Eignung)
- Fahrzeugbedienung
- Grundfahraufgaben
- Fahren im Straßenverkehr
- Prüfungsvorbereitung
Prüfung:
- Praxis 30 Minuten
Die Ausbildung in der Fahrschule darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden. Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der
theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

