Infos

Führerschein auf Probe
- Führerschein mit 17 - (Begleitetes Fahren)
- Fahrschulwechsel?


Führerschein auf Probe

Die Fahrerlaubnis wird beim erstmaligen Erwerb auf Probe erteilt. Die dafür vorgesehene Probe-
zeit beträgt 2 Jahre.

Wer als Fahranfänger innerhalb dieser Probezeit einen schweren oder zwei leichtere Verkehrs-
verstöße verursacht, dem droht die Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger. Die
Teilnahme an diesem Aufbauseminar (ASF) ist natürlich mit Kosten für den Teilnehmer verbunden.
Außerdem verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre!

Die Fahrerlaubnisse der Klassen L, S, M und T unterliegen nicht den Bestimmungen über die
Probezeit.

Vorsicht!!
Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h „geblitzt“ wird muss zur
Nachschulung.


Der "Führerschein mit 17"

Ein paar wichtige Punkte zum "Führerschein mit 17":

Du mußt für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw mit Anhänger)
mindestens 17 Jahre alt sein. Du kannst maximal 6 Monate vorher mit der Fahrausbildung
beginnen. Wenn Du die Prüfung erfolgreich bestanden hast, bekommst Du erstmal eine
"Prüfbescheinigung" ausgehändigt. Mit dieser darfst Du ein Jahr lang, in Begleitung bestimmter
Erwachsener, ans Steuer. Die Namen dieser Erwachsenen sind in der Prüfbescheinigung
eingetragen. Der Begleiter/in ist während der Fahrt ausschließlich Ansprechpartner und darf nicht
aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen. Du bist - auch als Führerscheinneuling - der allein
verantwortliche Führer des Wagens! Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als
"Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über
das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt jetzt für Österreich:
Österreich erkennt den deutschen B 17-Führerschein an und umgekehrt akzeptiert Deutschland
den österreichischen L 17-Führerschein.

Voraussetzungen für die Begleitpersonen:
Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und fünf Jahre lang eine
Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen. Sie dürfen maximal drei
Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Wenn Du 18 Jahre bist, erhältst Du auf Antrag deinen Führerschein. Die zweijährige Probezeit
beginnt bereits mit dem Erhalt der Prüfbescheinigung.


Fahrschulwechsel

- Du fühlst Dich unwohl in deiner Fahrschule?
- Du fährst schon ewig Fahrstunden, hast aber das Gefühl keinen Fortschritt zu machen?
- Du bist schon bei mehreren Prüfungen gescheitert?
- Du fühlst Dich von deiner Fahrschule nicht gut betreut, vielleicht sogar im Stich gelassen?
- Du glaubst deiner Fahrschule geht es nur darum Kasse zu machen, anstatt deine
   Fahrausbildung in den Vordergrund zu stellen?
- Womöglich hast Du die Fahrausbildung abgebrochen und befürchtest die Führerscheinprüfung
   sowieso nicht zu schaffen?
- Du denkst ein Fahrschulwechsel ist nicht so einfach möglich oder kostet viel Geld?
- Kurzum, Du weißt nicht mehr weiter und benötigst dringend Hilfe?

Was ist jetzt zu tun?

Als erstes, vereinbare einen Gesprächstermin mit deiner Fahrschule.

Spreche offen über deine Situation und die Probleme welche dadurch entstanden sind.
Jetzt wirst Du schnell merken ob die Fahrschule deine Probleme ernst nimmt und Dir
Lösungsvorschläge anbietet oder Dich mit belanglosen Worten nur beruhigen will!
An dieser Stelle möchte ich sagen, das es viele seriöse Fahrschulen gibt, die einen tollen Job
machen und alles in ihrer Macht stehende für ihre Kunden tun.
Leider gibt es auch Fahrschulen deren Philosophie eine ganz andere ist.
Umfragen bestätigen, das viele Jugendliche neben der Mundpropaganda ihre Fahrschule nach
drei Kriterien auswählen:

- Ist die Fahrschule in meiner Nähe?
- Was kostet die Anmeldung und die Fahrstunden?
- Mit welchen Fahrzeugen schult die Fahrschule?

Befragt man die gleichen Leute am Ende oder nach ihrer Fahrausbildung, spielen ganz andere
Argumente eine Rolle:

- Habe ich gut Fahren gelernt?
- War ich gut informiert?
- Konnte mein Fahrlehrer gut erklären?
- Wie war die Vorbereitung zur Prüfung?
- Habe ich mich wohl gefühlt?
- Wie war das Preis – Leistungsverhältnis?
- Hatte ich ein geeignetes Fahrschulfahrzeug, mit dem ich leicht lernte?
- Welche Bestehensquote hat meine Fahrschule?...

Wonach hast Du deine Fahrschule ausgesucht?


Hier eine kleine Checkliste, die Du durchgehen solltest:

- Warst Du gut beraten und informiert?
- Wußtest Du wie die Prüfung abläuft und bewertet wird?
- Wurde Dir umfangreiches Lehrmaterial zur Verfügung gestellt?
- War die Ausbildung transparent?
- Gab es einen Unterrichtsplan?
- Wurde mit einer Ausbildungsdiagrammkarte bei den Fahrstunden gearbeitet?
- Gab es eine Vor – und Nachbesprechung zu jeder Fahrstunde?
- Hast Du für jede Leistung eine Rechnung oder wenigstens Quittung erhalten?
- War die Ausbildungsdauer überschaubar?
- Gab es eine Zeit – und Zielplanung?
- Hattest Du regelmäßig Fahrstunden, hatte dein Fahrlehrer genug Zeit für Dich?
- Wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten korrekt durchgeführt?
- Gab es eine Prüfungsvorbereitung, z.B. Prüfungssimulation mit Stärken/Schwächenanalyse?

Wenn Du einen oder gar mehrere Punkte mit nein beantworten musst, erscheint ein
Fahrschulwechsel sinnvoll.

Übrigens, ein Fahrschulwechsel ist völlig unproblematisch. Er ist jederzeit ohne zusätzliche
Kosten möglich. Alle Leistungen die Du in einer anderen Fahrschule absolviert hast werden Dir
selbstverständlich angerechnet.
Die Formalitäten erledigen wir gerne für Dich, so kannst Du Dich in Ruhe deiner Fahrausbildung
widmen.

Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!!!

Schau einfach mal unverbindlich vorbei, laß Dich bei einer Tasse Kaffee umfangreich beraten
und überzeuge Dich von unserer Leistung.
Vielen konnten wir so schon helfen. Wir sind sicher auch für Dich die richtige Lösung bereit zu halten.

Habe den Mut, wir freuen uns auf Dich.

Das Team der Fahrschule Scherer