Was darf ich mit der Führerscheinklasse C1 (leichtere LKW) fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse C1E (leichtere Lastzüge) fahren?
Zufahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger +über 750 kg zGM, Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Die zGM von 12.000 kg darf in den oben genannten Fahrzeugkombinationen nicht überschritten werden. Bei Absolvierung der Klasse C1E wird die Klasse BE eingeschlossen.
Mindestalter: 18 Jahre
Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klassen C1/C1E
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
6 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Anmerkung: bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D benötigen Sie nur zwei Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C1.
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Bewerbers.
Besondere Ausbildungsfahrten der Klasse C1
Besondere Ausbildungsfahrten der Klasse C1E
Sonderfahrten bei gemeinsamen Ausbildungsgang der Klassen C1 und C1E
Prüfung:
Befristung:
Die Fahrerlaubnis C1 und C1E wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse C (schwere LKW) fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse CE (schwere Lastzüge) fahren?
Kraftfahrzeuge über 3.00 kg zGM (nach oben keine Beschränkung), mit Anhänger über 750 kg zGM.
Bei Absolvierung der Führerscheinklasse CE werden die Klassen C1E, BE, T eingeschlossen. Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse D1 oder D, dann wird Ihnen bei Absolvierung der Klasse CE auch die jeweilige Anhängerklasse im D1 oder D Bereich eingetragen.
Das Mindestalter für den gewerblichen Güterverkehr:
21 Jahre
18 Jahre
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klasse C/CE:
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
10 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse CE
Anmerkung:
Bei Vorbesitz der Klassen C1 oder D1 benötigen Sie nur:
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C
Bei Vorbesitz der Klasse D benötigen Sie nur:
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Bewerbers.
Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse C
Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse C, bei Vorbesitz der Klasse C1
Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse CE
Anmerkung:
Bei getrennter Beantragung der FE-Klassen C und CE fallen somit insgesamt für beide Klassen 20 Sonderfahrten an. Würden Sie die Ausbildung C und CE gemeinsam beantragen werden Ihnen 6 Sonderfahrten erlassen (gesetzl. geregelt).
Sonderfahrten bei gemeinsamen Ausbildungsgang der Klassen C und CE
Befristung:
Die Fahrerlaubnis C und CE wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse D1 (kleiner Bus für 16 Fahrgäste) fahren?
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse D1E fahren?
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Mindestalter für den gewerblichen Personenverkehr:
18 Jahre
21 Jahre
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klasse D1/D1E
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
10 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D1
Anmerkung:
Bei Vorbesitz der Klassen C1 oder C benötigen Sie nur:
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D1
Sonderfahrten für die Klasse D1, bei Vorbesitz der Klasse B oder C1
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:
Bei Vorbesitz über 2 Jahre:
Sonderfahrten für die Klasse D1, bei Vorbesitz der Klasse C
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:
Bei Vorbesitz über 2 Jahre:
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1/D1E wird auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse D fahren?
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugfüührer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse DE fahren?
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kig zGM.
Mindestalter für den gewerblichen Personenverkehr:
18 Jahre
20 Jahre
21 Jahre
23 Jahre
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klassen D, bei Vorbesitz der Klasse B
6 Unterrichte zu je 90 Minunten Grundstoff
18 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Anmerkung:
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse B oder C1
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:
Bei Vorbesitz über 2 Jahre:
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse C
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:
Bei Vorbesitz über 2 Jahre:
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse D1
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D/DE wird auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.
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