Fahranfänger verunglücken besonders häufig und schwer im Staßenverkehr, deshalb hat der Gesetzgeber eine zunächst zweijährige Probezeit für Fahranfänger eingeführt. Der Führerschein auf Probe beginnt frühestens mit 16 Jahren mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1.
Falls innerhalb dieser Probezeit (Tatzeitpunkt) ein sogenanntes A-Delikt (z.B. ab 21 km/h zu schnell), oder zwei B-Delikte begangen worden sind, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahren und ein Aufbauseminar wird angeordnet. Liegt die Teilnahmebescheinigung über das Aufbauseminar bis Fristende der Verwaltungsbehörde nicht vor, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Rechtliches zum Seminar:
Auf Grund der einzuhaltenden Fristen der Teilnehmern, führen wir das Aufbauseminar ASF bereits ab einer Teilnehmerzahl von 6 Personen durch. Wir warten also nicht bis sich der Zwölfte angemeldet hat und die Hälfte dann keinen Führerschein mehr hat.
Trotzdem gilt:
Sofort nach Erhalt der Anordnung, bitte sofort anmelden und sich einen Teilnehmerplatz sichern!
Durch die vielzahl unserer angebotenen Kurse können wir euch einen attraktiven Preis anbieten.
Du benötigst noch mehr Infos, dann ruf uns doch einfach unter folgender Nummer 08323/4824 an, oder besuche uns einfach persönlich in unserer Fahrschule in Immenstadt. Wir helfen dir gerne weiter.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen oder zu verschieben. Informiere dich noch heute und sichere dir deinen Platz.
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