Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t und 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger zeihen:
Alle Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg. Auch wenn dadurch die zG der Fahrzeugkombination 3500 kg übersteigt, sowie Anhänger deren zulässige Gesamtmasse 750 kg übersteigt, solange die zG der Fahrzeugkombination dadurch nicht über 3500 kg liegt.
Mindestalter: 18 Jahre/17 Jahre (begleitetes Fahren)
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Bei Erteilung der Klasse B leisten Sie ihre Probezeit ab.
Theorieausbildung:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (bei Erweiterung)
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Besondere Ausbildungsfahrten
Prüfung:
Fahrzeugkominationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und deren Kombination die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg übersteigt. Achtung--> die zG des Anhängers darf bei der Klasse BE 3.500 kg nicht übersteigen, sonst wird entweder die Klasse C1E oder CE benötigt.
Mindestalter 18 Jahre/17 Jahre begleitendes Fahren, Vorbesitz der Klasse B benötigt.
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnnen werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung:
keine Vorgeschrieben
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Besondere Ausbildungsfahrten
Prüfung:
Die Führerscheinklasse B96 berechtigt dazu, Gespanne von 3.501 t bis 4.250 t zu fahren, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von 750 kg überschreitet.
Mindestalter 18 Jahre/17 begleitendes Fahren, Vorbesitz der Klasse B wird benötigt.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Die Ausbildung erstreckt sich über einen oder mehrere Tage.
Theorieausbildung:
2,5 Stunden (150 Minuten)
Praxisausbildung:
3,5 Stunden (210 Minuten), praktische Übungen.
1 Stunde (60 Minuten) reines Fahren.
Das besondere an dieser Fahrerlaubnis ist, dass hierfür keine Prüfungen abgelegt werden müssen.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h, bei elektrischer Antriebsmaschine Nennleistung höchstens 4 kW, bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor), Elektromotor oder Verbrennunsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h, Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW, bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung)
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Prüfung:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindingkeit von mehr als 45 km/h, Leistung vis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Eingeschlossene Klassen: AM
Bei Erteilung der Klasse A1 leisten Sie ihre Probezeit ab.
Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klassen A1:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung)
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Besondere Ausbildungsfahrten:
Prüfung:
Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse A2 fahren?
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Aufstiegsprüfung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Führerscheinklasse A1, ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben, lediglich Praxisprüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM und A1
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung)
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei einer Aufstiegsausbildung von A1 auf A2 ist keine theoretische Ausbildung notwendig.
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Besondere Ausbildungsfahrten:
Bei einer Aufstiegsprüfung entfallen die besonderen Ausbildungsfahrten.
Prüfung:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg oder frühestens mit 20 Jahren (Aufstieg), wenn folgende Voraussetzungen vorliegen. Der Bewerber muss einen zweijährigem Vorbesitz der Führerscheinklasse A2 vorweisen. Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Aufstiegsprüfung: Bei zweijährigem Vorbesitz der Führerscheinklasse A2, ist keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben, lediglich Praxisprüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A
Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung)
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Bei einer Aufstiegsausbildung von A2 auf A ist keine theoretische Ausbildung notwendig.
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Besondere Ausbildungsfahrten:
Bei einer Aufstiegsausbildung entfallen die besonderen Ausbildungsfahrten.
Prüfung:
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
Zwei-und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
Mindestalter: 15 Jahre
Unterlagen und Nachweise:
Praxisausbildung:
Prüfungen:
Was darf ich mit der Führerscheinklasse L fahren?
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse T fahren?
Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinder diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klassen L/T:
12 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Ersterwerb)
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff (Erweiterung)
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse L
6 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse T
Praxisausbildung:
Prüfung:
Was darf ich mit der Führerscheinklasse C1 (leichtere LKW) fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse C1E (leichtere Lastzüge) fahren?
Zufahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger +über 750 kg zGM, Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Die zGM von 12.000 kg darf in den oben genannten Fahrzeugkombinationen nicht überschritten werden. Bei Absolvierung der Klasse C1E wird die Klasse BE eingeschlossen.
Mindestalter: 18 Jahre
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klassen C1/C1E
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
6 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Anmerkung: bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D benötigen Sie nur zwei Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C1.
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Bewerbers.
Besondere Ausbildungsfahrten der Klasse C1
Besondere Ausbildungsfahrten der Klasse C1E
Sonderfahrten bei gemeinsamen Ausbildungsgang der Klassen C1 und C1E
Prüfung:
Befristung:
Die Fahrerlaubnis C1 und C1E wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse C (schwere LKW) fahren?
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse CE (schwere Lastzüge) fahren?
Kraftfahrzeuge über 3.00 kg zGM (nach oben keine Beschränkung), mit Anhänger über 750 kg zGM.
Bei Absolvierung der Führerscheinklasse CE werden die Klassen C1E, BE, T eingeschlossen. Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse D1 oder D, dann wird Ihnen bei Absolvierung der Klasse CE auch die jeweilige Anhängerklasse im D1 oder D Bereich eingetragen.
Das Mindestalter für den gewerblichen Güterverkehr:
21 Jahre
18 Jahre
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klasse C/CE:
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
10 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse CE
Anmerkung:
Bei Vorbesitz der Klassen C1 oder D1 benötigen Sie nur:
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C
Bei Vorbesitz der Klasse D benötigen Sie nur:
2 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse C
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. Die Zahl der Übungsstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Bewerbers.
Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse C
Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse C, bei Vorbesitz der Klasse C1
Besondere Ausbildungsfahrten für die Klasse CE
Anmerkung:
Bei getrennter Beantragung der FE-Klassen C und CE fallen somit insgesamt für beide Klassen 20 Sonderfahrten an. Würden Sie die Ausbildung C und CE gemeinsam beantragen werden Ihnen 6 Sonderfahrten erlassen (gesetzl. geregelt).
Sonderfahrten bei gemeinsamen Ausbildungsgang der Klassen C und CE
Befristung:
Die Fahrerlaubnis C und CE wird befristet auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse D1 (kleiner Bus für 16 Fahrgäste) fahren?
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Was darf ich mit der Fahrerlaubnisklasse D1E fahren?
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Mindestalter für den gewerblichen Personenverkehr:
18 Jahre
21 Jahre
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klasse D1/D1E
6 Unterrichte zu je 90 Minuten Grundstoff
10 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D1
Anmerkung:
Bei Vorbesitz der Klassen C1 oder C benötigen Sie nur:
4 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht für die Klasse D1
Sonderfahrten für die Klasse D1, bei Vorbesitz der Klasse B oder C1
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:
Bei Vorbesitz über 2 Jahre:
Sonderfahrten für die Klasse D1, bei Vorbesitz der Klasse C
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:
Bei Vorbesitz über 2 Jahre:
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D1/D1E wird auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse D fahren?
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugfüührer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse DE fahren?
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kig zGM.
Mindestalter für den gewerblichen Personenverkehr:
18 Jahre
20 Jahre
21 Jahre
23 Jahre
Die Ausbildung darf frühestens 6 Monate vor erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
Theorieausbildung für die Klassen D, bei Vorbesitz der Klasse B
6 Unterrichte zu je 90 Minunten Grundstoff
18 Unterrichte zu je 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Anmerkung:
Praxisausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung.
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse B oder C1
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:
Bei Vorbesitz über 2 Jahre:
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse C
Bei Vorbesitz bis 2 Jahre:
Bei Vorbesitz über 2 Jahre:
Sonderfahrten bei Vorbesitz der Klasse D1
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse D/DE wird auf 5 Jahre erteilt. Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis, wird eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand und über das Sehvermögen (Augenarzt) erforderlich. Diese ist frühzeitig vor Ablauf, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzulegen. Bei gewerblichen Fahrten müssen die hierfür notwendig durchgeführten Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ebenfalls nachgewiesen werden.
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